Wir dürfen prüfen!
Augenoptiker dürfen Prismenbrillen vermessen und abgeben, das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg jetzt in seinem Urteil vom 17.02.2005. (AK: 9S 216/04)
Das Messen und Korrigieren zur Feststellung der Winkelfehlsichtigkeit nach MKH (Meß- und Korrektionsmethodik nach Haase) kann mit der „normalen“ Prüfung von Fehlsichtigkeiten gleichgesetzt werden.
Es handelt sich hierbei um eine rein optisch-physikalische Tätigkeit (nicht um eine heilkundliche Behandlung), die ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzt…
Damit ist der jahrzehntelange Streit zwischen Augenärzten und Augenoptikern entschieden und Rechtsicherheit geschaffen für alle Augenoptikerkollegen, die mit der Binokular- Korrektion die vollständige Augenglasbestimmung ausführen, wie sie in unserem Berufsbild verankert ist.
Für die Zukunft bedeutet dies, dass mit dem Urteil Rechtsicherheit gegeben ist, und unsere optometrische Messtätigkeit nach diesem Urteil als eine komplette Augenglasbestimmung (Refraktion) anzusehen ist.
BverwG - Urteil IC 73/64 vom 20.01.1966
Die Brillenglasbestimmung ist keine medizinische Handlung. Bestimmung der Refraktion….ist nichts anderes als ein physikalisches Messverfahren….Diese Vorgänge sind deshalb technischer Natur.
BSG - Urteil 6 R ka 2/72 vom 18.9.1973
Die Ermittlung der richtigen Gläser ist demnach keine Tätigkeit, die ihrem Wesen nach ärztliche Sachkunde erforderlich macht und deshalb im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung dem Kassenarzt vorbehalten wäre.
Bestehende Spannungen zwischen dem Berufsverband der Augenärzte und dem der Augenoptiker führen in letzter Zeit dazu, dass von augenärztlicher Seite die Auffassung vertreten wird und auch den Patienten gesagt, geltendes Recht stünde dem Einsatz von Prismenbrillen durch Augenoptiker entgegen. Diesem Standpunkt muss mit Entschiedenheit widersprochen werden. Siehe auch § 45 Handwerksordnung (Verordnung über das Berufsbild und Prüfungsanforderungen…zur Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk).